Laut Bundesgerichtshof (BGH) muss ein Verkäufer jeden Unfall beim Verkauf angeben, der über einen Bagatellschaden hinausgeht (AZ VII ZR 330/06). Als Bagatellschäden definiert der BGH Schäden am Lack, die in der Regel auf Dauer unvermeidbar sind.
Kommt also ganz auf die Schadenhöhe an. So wie das ausschaut und ja eigentlich bestätigt ist, muß es etwas relativ spitzes gewesen sein, was den Schaden verursacht hat. Das Werk schließe ich auch aus, denn dann hätte der Schaden ähnlich ausgesehen. Also kommt eigentlich nur die Werkstatt in Betracht.
Da die Werkstatt den Schaden über Garantie laufen lassen möchte verstehe ich, denn sonst bleiben die auf den Kosten sitzen. Vielleicht wissen die von dem Schadenshergang wirklich nichts, weil sie es nicht mitbekommen haben. Schwierig, da du es beweisen müsstest und dann käme die Frage auf, warum es dir bei der Abholung nicht aufgefallen ist.
Letztlich musst du froh sein, den Schaden überhaupt kostenfrei repariert zu bekommen.
Wenn das richtig gemacht wird, sieht man da nichts davon und vielleicht kannst du eine Bestätigung bekommen in der zb. steht, neu lackiert wegen Lackfehlern. Oder sie sollen schreiben "Bagatellschaden nach lackiert unter 200€" der muß beim Verkauf nicht angegeben werden. Frag einfach vorher.
Hatte ich selbst mal ähnlich angewendet, Lackschaden Frontstoßstange per Smart Repair 60€ beim Lackierer. Allerdings hatte ich da eine Rechnung, da ich selbst schuld war. Zum Glück war es ein Bagatellschaden.
Viel Erfolg.