Die Frage ist dann wohl auch, was dürfen die Händler und was nicht. Dürfen sie das überhaupt entscheiden dass der Kunde in Vorleistung zu gehen hat oder eine Garantie die der Herstellers zu erbringen hat ablehnen...
Wenn ich ein Gerät habe das innerhalb der Gewährleistung defekt ist, muss ich gegenüber dem Hersteller auch nicht in Vorleistung gehen bis er entschieden hat, ob das ein Garantiefall ist oder nicht.
Ich habe die Frage jetzt mal einem Anwalt weitergeleitet, das würde ich jetzt schon gerne wissen was die Werkstätten dürfen u. was nicht.
Grundsätzlich sind sie eigen verantwortlich selbstständig und hatten sicher das Recht dazu Aufträge abzulehnen. Andererseits haben sie Verträge mit Ford, die sie einhalten müssen, damit sie überhaupt den Namen tragen dürfen. Somit steht wohl die Verpflichtung dem Ford Kunden zu helfen im Vordergrund. Könnte sich negativ für das Autohaus auswirken, wenn viele solcher Beschwerden an die Fordzentrale weitergegeben werden. Ich denke auch, das sind auch nur Dienstleister. Service abzulehnen, weil das Fahrzeug dort nicht gekauft wurde, kann nicht im Sinne von Ford sein. Wenn ich solche Probleme hätte, würde ich mal bei Ford nachfragen und garantiert dort keinen Service machen wollen. Die werden nach einer Beschwerde ziemlich motiviert sein 😁.