Ein Lieferdatum, wenn auch geschätzt, muß ja angegeben sein, im Vertrag. Wenn das überschritten wird, der übliche Weg, erstmal mit dem Händler reden.. Wenn er nicht so möchte, schriftlich in Verzug setzen und auf Lieferung in 14 Tagen pochen. Danach stehen dir verschiedene Möglichkeiten nach BGB offen, vom Schadensersatz bis zum Rücktritt. Schließlich ist der Vertrag verbindlich, der Händler muß liefern und du bezahlen und das Fahrzeug abnehmen.
Aus diesem Grund glaube ich auch, das Ford die Verträge zumindest versucht einzuhalten. Laut meinem Händler brauchen wir uns keine Gedanken machen. Da dies nicht der erste Bestellstopp ist, vertraue ich ihm da.