Auch bei mir heute erfreuliche Neuigkeiten. War bei meinem FFH gestern. Mein Puma sei laut seiner Auskunft am 16. Juni gebaut worden (an dem Tag sind ja wohl einige Pumas fertig geworden). Lieferung wurde für 30. Juli +- 5 Tage versprochen. Ich fange mal an mich vorsichtig zu freuen. - Aber interessant dass die für den Transport aus Rumänien 6 Wochen benötigen. (Das Land liegt doch noch in Europa?)
Der Puma Forum Bestell- und Wartesaal - Lieferzeit bis zur Auslieferung des Ford
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Habe gestern nochmals mit dem Händler Telefoniert, es gibt noch keinen geplanten Produktionstermin, so langsam bekomme ich nen dicken Hals 😡
Habe ihn auch darauf angesprochen das ich in diesem Forum bin und mittlerweile Pumas gebaut bzw. abgeliefert werden in denen die Bestellung 5 und mehr Wochen nach meiner getätigt wurden. Er meint das wären dann kundenstornierungen welche die gleiche Ausstattung haben.
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Aha, nach seiner Aussage wären also alle Bestellungen die hinter dir bestellt und einen Bautermin bekommen haben, stornierte Bestellungen? Schwer das Gegenteil zu beweisen, kann auf einige wenige sogar zutreffen, klingt aber trotzdem sehr unglaubwürdig. Ich würde ihn schriftlich in Verzug setzen. Danach hat er noch etwa 6 Wochen Zeit. Schwieriger wird das wenn kein Lieferdatum im Vertrag genannt wurde.
Würde das ganze abgeben an einen Anwalt, wenn du auf das Auto angewiesen ist. VK RS mit Vertragsrechtschutz reicht dafür.Viel Glück 🍀
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Im KV steht Lieferzeit bis zu 7 Monate, wären halt noch 5 Wochen
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Ok, aber immerhin, die musst du definitiv abwarten. Nach weiteren 2 Wochen setzt du den Händler schriftlich in Verzug. Danach beginnt rechtlich der Verzug. Dieser ist auch vertraglich geregelt, genauso die Folgen. Erst dann kannst du zurücktreten, Schadensersatz fordern etc. wie gesagt steht alles genau im Vertrag, sogar die Höhen, die man fordern kann. Ich weiß ja nicht, was du vor hast. Im Moment wäre der Händler ja noch im Zeitrahmen und vielleicht wird er ja die nächsten 2-3 Wochen noch gebaut.
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Ok, aber immerhin, die musst du definitiv abwarten. Nach weiteren 2 Wochen setzt du den Händler schriftlich in Verzug.
Na, mit deinen 2 Wochen nach dem unverbl. Liefertermin liegst aber etwas daneben
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Richtig lesen, 6 Wochen nach einem unverbindlichem Liefertermin. Nach weiteren 2 Wochen setzt du ihn damit in Verzug. Sagt der Anwalt 😉
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Richtig lesen, 6 Wochen nach einem unverbindlichem Liefertermin. Nach weiteren 2 Wochen setzt du ihn damit in Verzug. Sagt der Anwalt 😉
Habe ich schon richtig gelesen.
Aber du kommst bestimmt selbst noch darauf, warum die 6 + 2 Wochen in der derzeitigen Situation nicht verbindlich sind.
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Dann ließ doch mal bitte hier:
Diese Rechte haben Käufer trotz Halbleitermangel bei Lieferverzögerungen.
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Bei einer reinen Abstellung auf Halbleitermangel mag diese Argumentation evtl. greifen, obwohl die Gerichte da auch noch keine endgültige Klärung ausgesprochen haben.
Der Halbleitermagel ist aber derzeit nicht der einzige Hemmschuh in der Produktion und Lieferung.
Angenommene These, hier kommt ebenfalls zum tragen, dass die Verzögerung durch den derzeit existierenden Mangel an Kabelbäumen ursächlich sein könnte, dann sind wir ganz schnell bei einer möglichen Verzögerung von bis zu 4 Monaten.
Schaue ich mir an wann der Kollege bestellt hat, also augenscheinlich im Januar, dann war die Bestellung vor dem Kriegsbegin in der Ukraine und somit vor dem derzeitigen Lieferengpass an Kabelbäumen.
Somit konnte auch keine Aufklärung seitens des liefernden Händlers erfolgen und der Lieferverzug ist somit nicht vom Händler zu verantworten. Hierbei sprechen wir dann von höherer Gewalt, die in allen Verträgen explzit behandelt wird. Die wird ebenfalls in den NWWB präventiv mit aufgeführt.
Google gibt auch für Ford einen kompletten zeitweiligen Produktionsstop für den Fiesta preis.
Es ist also nicht gesagt, dass diese Problematik nicht auch für die jetzigen Verzögerungen beim Puma ursächlich, oder zumindest mit ursächlich sein könnten.
Dann sieht die Rechtsprechung wieder komplett different aus.
Daher meine Aussage: .... warum die 6 + 2 Wochen in der derzeitigen Situation nicht verbindlich sind. ......
Also, in der derzeitigen Situation ist eine verbindliche Aussage 6 Wochen und dann kannst loslegen nicht zielführend.
Welche Fristen hier tatsächlich gelten kann momentan nur ein Rechtsanwalt, nach Faktenlage und Erklärungen des liefernden Händlers, rechtswirksam bewerten.