Ich will für meinen Mitarbeiter einen Ford Puma EcoBoost Hybrid mit 114 kw anschaffen. Der Puma wird vom Mitarbeiter auch privat genutzt. Für den geldwerten Vorteil, muss er dann den Neuwert des Puma mit 0,5 % oder mit 1 % versteuern?
geldwerter Vorteil versteuern
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1 % vom vollen Bruttolistenpreis; so wie bei jedem "normalen" Benziner oder Diesel.
Die davon abweichende Regelung ( nur 50% des Bruttolistenpreises wird angesetzt) gilt nur für Plug-in-Hybride innerhalb bestimmter Preisgrenzen.
Und den Puma gibt es nicht als Plug-in-Hybrid.
Nähere Infos gibt es beim Steuerberater.
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so ist es korrekt, aber als Unternehmer sollte man das eigentlich wissen.