Das ist klar geregelt, weil die zugesicherte Eigenschaft hier nicht mehr gegeben ist. Kurzstrecke ist aus meiner Sicht nur ein Vorwand. Wird die Batterie nachgeladen und tritt dieser Fehler wieder auf, war dies der erste Versuch einen Fehler zu beheben. Am besten immer schriftlich festhalten. Dafür gibt es dann zur Not Gerichte und Gutachter, die sich damit beschäftigen. Ford würde es nie drauf ankommen lassen, glaube mir. Anders sieht das bei Gebrauchten aus, oder nach einem halben Jahr. Denn dann gilt die Beweislastumkehr und dann kostet es wohlmöglich mehr Geld sich zu wehren.
Bei Käufen seit 01.01.2022 gelten nun eun volles Jahr, in der der Händler beweisen muß, das der Fehler nicht vorhanden war. Außerdem muss der Verbraucher nur noch einen! Reparaturversuch hinnehmen. Die Verbraucherrechte wurden hier nochmal deutlich gestärkt und das ist auch gut so 👍