Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
verschiedene Medien berichten seit gestern über ein Urteil des Landesgerichts München I und ein drohendes Verkaufsverbot für Ford-Fahrzeuge in Deutschland. Wir möchten Sie deshalb über den Hintergrund dieses Urteils und unsere Position dazu informieren.
Anlass dieses Gerichtsverfahrens ist die Lizenzierung standard-essenzieller Patente für LTE-Netzwerke. Vor dem Landgericht München I hatte der nationale japanische Patentverwerter Godo Kaisha IP Bridge 1 gegen die Ford-Werke GmbH geklagt und Patentverletzung geltend gemacht. Mit einem Urteil vom 19. Mail 2022 hat das Landgericht München I die Verletzung eines Patents bejaht. Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil, gegen das Rechtsmittel möglich sind. Der Ford-Werke GmbH liegen die Urteilsgründe derzeit noch nicht vor. Beklagte dieses Verfahrens sind nicht die Händler, sondern ausschließlich die Ford-Werke GmbH.
Trotz dieses Urteils des Landgerichts München I besteht derzeit kein Grund zur Beunruhigung oder Besorgnis. Dies ist eine erstinstanzliche Entscheidung. Unsere Lizenzverhandlungen laufen noch und wir erwarten, die Angelegenheit zeitnah und fair zu lösen. Insgesamt strebt Ford für seine vernetzten Dienste eine faire Lizenzierung an. Wir investieren in erheblichen Umfang in unser eigenes geistiges Eigentum und respektieren das geistige Eigentum anderer.
Auf entsprechende Medienanfragen haben wir den Anlass des Prozesses bestätigt und mitgeteilt, dass entsprechende Verhandlungen weiterlaufen, wir uns jedoch aktuell nicht dazu äußern werden, da uns die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt.
Wir werden Sie zu diesem Thema weiter informiert halten.
Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH