Das Warmlaufen in Ö ist ausdrücklich erwähnt
Paragraf 102, Absatz 4, des Kraftfahrgesetzes (KFG)
"Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug (...) nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. (…) 'Warmlaufenlassen' des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar."
Ich lass den Motor laufen, um Strom zu produzieren um damit einen ordnungsgem. Zustand (Scheiben/Spiegel) freizumachen zu erreichen und natürlich niemals um den Motor warmlaufenzulassen. Das mach ich eh beim Fahren.