Vorab : Eigentlich mag ich es gar nicht, wenn nach einer Idee die Bedenkenträger auftreten mit "Mimimi, das darf man aber nicht, weil..."
In dem Fall bin ich aber mal so jemand.
Es könnte meines Erachtens nämlich MÖGLICH sein, dass durch den nachträglichen Einbau des Lifters die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.
Die Modifikation geschieht ja im Bereich der vorderen Knautschzone und könnte MÖGLICHERWEISE das kalkulierte Verformungsverhalten der Motorhaube verändern - insbesondere in Bezug auf den Fußgänger-Aufprallschutz.
Im Falle eines Unfalles könnte das sehr viel Ärger geben.
Ich würde das daher vorab mit dem Hersteller des Lifters schriftlich (nicht telefonisch!) klären.