Es gibt dafür nur zwei Möglichkeiten, entweder du akzeptierst das so, oder du mahnst ihn ab. Hättest du einen geldwerten Nachteil dadurch, hätte ich es schon an einen RA abgegeben. Komischerweise wirkt das manchmal Wunder. Aber angekündigt ist er ja nun, würde ihn vorsichtshalber trotzdem fristgerecht abmahnen und in Lieferverzug setzen.
Ganz erhlich ist mir dieses jahr eigentlich egal, bin ab Ende November eh im Auslandurlaub. Das hatte ich auch in den KV reingeschrieben nach vorheriger Absprache. Also wird es eh Januar, auch wenn der freundliche damit nicht so Glücklich zu sein scheint.